Sobald Sie Ihre Webseite für kommerzielle Zwecke nutzen, muss die Webseite ein Impressum aufweisen. Dies gilt für Onlineshops ebenso wie für eine Unternehmenswebseite. Oft haben auch Vereine oder andere Organisationen ein Impressum auf ihrer Seite. Die Impressumspflicht regelt in Deutschland der Paragraf 5 des Telemediengesetzes (TMG). Darin wird die Impressumspflicht für alle Angebote mit wirtschaftlichem Interesse geregelt.
Wenn die Webseite allerdings nur aus persönlichen oder familiären Gründen betrieben wird, wird kein Impressum benötigt. Daher ist gerade bei Blogs der Übergang manchmal schwierig. Wer beispielsweise nur über sein Leben oder seine persönlichen Meinungen schreibt, braucht kein Impressum. Sobald allerdings Werbung geschaltet wird oder der Blog in Zusammenhang mit dem eigenen Beruf steht, ist ein Impressum Pflicht. Ein Anwalt, der auf seinem Blog aktuelle juristische Entscheidungen kommentiert, sollte daher ein Impressum auf seiner Webseite haben. Im Zweifelsfall sollten Sie sich daher Rat bei Experten einholen oder zur Sicherheit ein Impressum veröffentlichen.
Im Impressum müssen der Name und die Adresse des Webseitenbetreibers stehen. Je nach Unternehmen kommen oft Angaben wie die Unternehmensform, die Umsatzsteueridentifikationsnummer oder die Registernummer des Handelsregisters hinzu. Außerdem sollte man Kontaktdaten wie Telefonnummer und E-Mail-Adresse angeben.
Wichtig ist, das das Impressum mit maximal zwei Klicks zu erreichen und nicht auf der Webseite versteckt ist. Schon beim Aufbau der Webseite sollte man darauf achten. Kommerzielle Anbieter benötigen mittlerweile auch auf ihren Plattformen in den sozialen Netzwerken ein Impressum.
Bei einem fehlenden Impressum droht eine Abmahnung, bei gravierenderen Verstößen gegen das Telemediengesetz sogar eine Geldstrafe. Nach der erfolgreichen Registrierung der Domain, dem Buchen des Webspaces und dem Aufbau der Webseite ist das Erstellen eines Impressums somit ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer erfolgreichen und rechtssicheren Webseite.