Laut einer Ankündigung in seinem Blog für Webmaster wird Google ab Januar 2017 Webseiten, die sogenannte Interstitials nutzen, abstrafen. Hierbei handelt es sich um Werbeanzeigen, die eine ganze Webseite füllen und erscheinen, sobald man die Webseite aufruft. Die deutsche Übersetzung lautet „Unterbrecherwerbung“. Auch Seiten, die Pop Ups nutzen, sollen in Zukunft schlechter gerankt werden.
Google ist damit wohl der Ansicht, dass die Webseitenbesucher von dieser Art von Werbung genervt sind und von den eigentlichen Inhalten der Webseite abgelenkt werden. Google findet zwar den Inhalt der Webseite und indexiert diesen, aber die Werbung stört aus optischen Gründen. Dem Leser wird gerade mit Interstitials zunächst der Zugang zu den Inhalten versperrt, den sie zuvor mithilfe der Suchmaschine gefunden haben. Diese Werbeformen erscheinen auch auf mobilen Endgeräten und können dort manchmal nur sehr langsam geschlossen werden, beispielsweise weil man auf den kleineren Bildschirmen zunächst das „x“ zum Schließen suchen muss.
Pop Ups, die große Teile des Inhalts zunächst verbergen, werden ebenfalls abgestraft. Hier ist es egal, ob sie auftauchen, sobald man auf die Seite gelangt oder erst später erscheinen. Bei Interstitials werden vor allem solche, die der User aktiv durch Klicken auf einen Button schließen muss, abgestraft. Auch großflächige Anzeigen, die den kompletten Inhalt überdecken, werden in Zukunft negativ bewertet.
Wenn die Interstitials allerdings die Aufgabe haben, Informationen wie zur Cookies-Verwendung oder rechtliche Hinweise zu geben, wird dies von Google nicht negativ bewertet. Wenn diese Flächen als Login-Bereich genutzt werden, erkennt Google diese ebenfalls und straft die Seite nicht ab. Und wenn es nur um kleine Werbeanzeigen, die leicht zu schließen sind, geht, drückt Google ein Auge zu.