Wer heutzutage eine Webseite aufrufen möchte, der benötigt dazu in der Regel eine sogenannte Domain. Es handelt sich dabei um die Adresse der Seite, die in der Adresszeile des Browsers eingegeben wird. Jede Webseite hat eine eigene Domain, über die sie erreichbar ist. So wird vermieden, dass bei der Eingabe einer Adresse gleich mehrere Webseiten zur Betrachtung angeboten werden. Es ist also nicht möglich, sich dieselbe Domain zu registrieren, wie eine andere Webseite schon hat. Es ist im Grunde ähnlich wie bei einer Telefonnummer. Auch sie wird nur einmal vergeben, so dass man unter einer bestimmten Nummer einen bestimmten Anschluss erreicht. Anders als zum Beispiel bei einer Postadresse besteht also nicht die Gefahr, dass man es gleich mit mehreren in Frage kommenden Adressaten zu tun hat. Wer eine Domain nicht nutzen kann, weil sie bereits vergeben ist, der muss also kreativ werden und sich eine andere Adresse suchen. Alternativ gibt es natürlich auch die Möglichkeit, einem Domaininhaber seine Adresse abzukaufen.
Domains bestehen in der Regel aus drei Elementen: dem WWW, dem Domain-Namen und der Top-Level-Domain. Ein Beispiel dafür wäre www.g4w.de. Das WWW steht für „World Wide Web“ und kennzeichnet, dass die Adresse im weltweiten Netz aufrufbar ist. Es gibt auch noch andere Netzwerke mit eigenen Kennzeichnungen, die allerdings nur sehr selten verwendet werden. Der Domain-Name ist das Herzstück der Webadresse. Er kann frei gewählt werden und zum Beispiel aus einem Namen, Buchstaben oder einer Bezeichnung bestehen. Sonderzeichen sind in der Regel nicht möglich, allerdings gibt es in Deutschland mittlerweile auch die Möglichkeit, Domains mit Umlauten und ß zu nutzen. Der dritte Bestandteil der Domain ist die Top-Level-Domain, auch TLD genannt. Umgangssprachlich nennt man sie auch die „Länderkennzeichnung“. In Deutschland beispielsweise haben die meisten Domains die Endung .de. Neben den Länderendungen gibt es aber auch noch .com und .biz für kommerzielle Webseiten, .edu für Webseiten aus dem Erziehungssektor und viele mehr. Ganz neu ist, dass es als Top-Level-Domain auch Städte oder Berufe gibt, beispielsweise .friseur oder .berlin. Auf diese Weise lassen sich vielfältige und individuelle Adressen zusammen stellen.
Möchte man unter einer Domain mehrere Webseiten anlegen, dann gibt es dazu die sogenannten Subdomains. Statt des WWW wird vor der eigentlichen Adresse ein weiterer Domainname festgelegt. Er besagt, dass auf der eigentlichen Webadresse noch einmal eine andere, eigentliche Adresse liegt. Eine klassische Subdomain würde beispielsweise so aussehen: webseiten.g4w.de. Das schafft mehr Struktur in der Gestaltung einer Webseite und wird gerade bei großen Portalen sehr häufig angewendet. So lassen sich die einzelnen Unterseiten einer Internetpräsenz innerhalb einer Domain gezielt sortieren.
Übrigens sollte man bei der Wahl der Domain auch an geltendes Recht denken. Es ist nicht grundsätzlich verboten, eine Adresse zu wählen, die einem Markennamen entspricht. Lediglich typische Domainnamen, die mit Bundesbehörden und Bundesregierungen in Zusammenhang stehen, sollte man sich nicht registrieren. Hier wie auch bei Markennamen besteht das Risiko, dass man anwaltlich dazu aufgefordert wird, die Domain wieder aufzugeben. Während das bei Behördennamen verpflichtend ist, kommt es bei Markennamen auf Glück an. Wer nachweisen kann, dass er die Domain schon vor der Entstehung einer Marke hatte, der hat in den meisten Fällen auch das Recht, sie zu behalten. In anderen Fällen kann der Markeninhaber aber gerichtlich verlangen, dass die Domain herausgegeben wird. Das ist vor allem dann oft der Fall, wenn auf der zur Adresse gehörenden Webseite Inhalte angeboten werden, die in unmittelbarer Konkurrenz zur Marke stehen. Um das an einem Beispiel zu zeigen: Wählt man eine Domain, die einer bekannten Zeitschrift ähnelt, ist das solange uninteressant, solange man dort keine Artikel veröffentlicht, sondern Bilder, einen Shop oder ähnliches. Sobald man unter demselben Namen eine Zeitschrift veröffentlicht, wird es kritisch.