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Der gewählte Domainname darf bei Privat- und Firmenadresse nicht gegen Marken- oder Persönlichkeitsrechte verstoßen. Daher sollten Sie bei der Wahl des Domainnamens im Vorfeld recherchieren, ob der Namen unter Umständen gegen Rechte eines Unternehmens, einer Marke oder einer berühmten Person führt.

Theoretisch darf sich jeder eine Domain kaufen, die noch frei ist. Wenn die Domain bereits vergeben ist, kann man auf eine Alternative ausweichen oder den Domaininhaber kontaktieren. Es besteht durchaus die Möglichkeit, dem Domaininhaber die Domain abzukaufen, wenn man ein berechtigtes Interesse am Domainnamen hat.

Wenn es um eingetragene Markennamen geht, ist die Situation meist recht deutlich. Wer im Besitz des Markenrechts ist, hat auch das Recht auf die Domain mit diesem Namen. Etwas andere ist es, wenn es sich um eine private Webseite handelt. Wenn jemand einen Nachnamen trägt, der auch der Name eines bekannten Unternehmens ist, darf man dennoch eine Webseite mit diesem Namen anlegen. Wenn beispielsweise Familie Müller ihre Hobbys in Internet präsentieren möchte, ist eine Verwechslung mit der Drogeriekette mit dem gleichen Namen in der Regel ausgeschlossen. Familie Müller verstößt mit ihrer Seite nicht gegen Marken- oder Persönlichkeitsrechte und muss daher nicht fürchten, eine Abmahnung zu bekommen oder Lizenzgebühren zahlen zu müssen. Dies gilt auch für Produktnamen.

Schwierigkeiten kann es allerdings geben, wenn es um den Namen einer berühmten Person geht und man selbst ebenfalls eine berufliche Webseite anlegen möchte. Wenn ein Architekt beispielsweise Herbert Grönemeyer heißt, könnte es zu Problemen kommen, wenn er seine Seite www.groenemeyer.de oder www.herbert-groenemeyer.de nennen möchte. Daher sollten Personen, die den gleichen Namen wie ein bekannter Künstler oder Sportler tragen, darüber nachdenken, auf eine Alternative bei der Domainwahl auszuweichen.